Weitere Entscheidung unten: VG Oldenburg, 04.07.2008

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 1 L 54.08   

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https://dejure.org/2008,27185
OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 1 L 54.08 (https://dejure.org/2008,27185)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 1 L 54.08 (https://dejure.org/2008,27185)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 1 L 54.08 (https://dejure.org/2008,27185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GewArch 2008, 450
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 1 L 54.08
    Das ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. neuerdings BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -, NVwZ 2007, 820 [821 Rn. 6 m.w.N.]).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 1 L 54.08
    Entscheidend ist dabei, ob der Sachverhalt - die Richtigkeit des Sachvortrags des Klägers unterstellt - Rechtssätzen unterworfen ist, die für jedermann gelten, oder einem Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312 [313 f. m.w.N.]; BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 B 78.05 -, NJW 2006, 2568 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 3 B 78.05

    Verwaltungsrechtsweg; ordentlicher Rechtsweg; Subventionsvergabe; verlorener

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 1 L 54.08
    Entscheidend ist dabei, ob der Sachverhalt - die Richtigkeit des Sachvortrags des Klägers unterstellt - Rechtssätzen unterworfen ist, die für jedermann gelten, oder einem Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312 [313 f. m.w.N.]; BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 B 78.05 -, NJW 2006, 2568 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.04.2008 - 4 A 329.07

    Klage auf Löschung der Eintragung im Korruptionsregister Berlin

    Der Verwaltungsrechtsweg ist entgegen der Ansicht des Beklagten gemäß § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet (Beschluss der Kammer vom 18. April 2008 bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2008 - OVG 1 L 54.08).
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07   

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https://dejure.org/2008,18990
VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07 (https://dejure.org/2008,18990)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2008 - 7 A 3665/07 (https://dejure.org/2008,18990)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 7 A 3665/07 (https://dejure.org/2008,18990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Eignungskontrolle für Heilpraktiker bei Nachweis einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Regelung der Berufe in der Physiotherapie -MPhG-

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    HPG; MPhG; DVO-HPG
    Heilpraktiker; Heilkunde; Physiotherapeut; Physiotherapie

  • therapeuteninfo.de PDF

    Entfallen der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten für Heilpraktiker bei Nachweis einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Regelung der Berufe in der Physiotherapie (MPhG); Beschränkung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für ein Fachgebiet (hier: ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heilpraktiker; Heilkunde; Physiotherapeut; Physiotherapie

Papierfundstellen

  • GewArch 2008, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 10.04.2008 - 4 K 5891/07

    Frage der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Fall eines Physiotherapeuten

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Sie ist ein Negativattest, wonach die Ausübung der Heilkunde durch den Anwärter die Volksgesundheit nicht gefährdet, und soll Personen mit schwerwiegenden medizinischen Fehlvorstellungen von der Ausübung der Heilkunde ausschließen (OVG Koblenz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 -, zitiert nach juris jeweils mit m.w.N.).

    Sein Betätigungsfeld ist - anders als beim Heilpraktiker - von vornherein die Schulmedizin; die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt demgegenüber grundsätzlich im gesamten heilkundlichen Bereich zur Diagnostik und therapeutischen Tätigkeit, was wegen der fehlenden geregelten Ausbildung und der Freiheit bei der Diagnostik und Therapie mit - aus Sicht der Schulmedizin - vielfältigen und um überschaubaren Gefahren für die Volksgesundheit i.S.v. § 2 Abs. 1 i DVO-HPG I verbunden sein kann (VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

    Ihm werden mithin Kenntnisse in allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken vermittelt (VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

    Zu Recht weist das VG Stuttgart darauf hin, das deshalb nicht erkennbar sei, inwiefern der Physiotherapeut über schlechtere Fähigkeiten im Bereich der Differenzialdiagnose, d. h. bei der Erkennung von Beschwerdebildern, für deren Behandlung er nicht befähigt ist, verfügen soll (Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - a.a.0.) Das Gericht teilt auch dessen Auffassung, dass es für die Diagnose derartiger Krankheiten entweder bildgebender Verfahren bedarf, über die auch ein Heilpraktiker nicht verfüge, oder es seien die Krankheitsbilder bereits so schwer oder speziell, dass sich ein Arztbesuch ohnehin aufdränge, und dass im Zweifelsfall ein Physiotherapeut wegen seiner Nähe zur Schulmedizin mit höherer Wahrscheinlichkeit als ein Heilpraktiker den Arztbesuch anraten werde.

    Da der Physiotherapeut in seiner Ausbildung lernt, darauf zu achten, ob seine Behandlung erfolgreich ist oder eine andere nicht abgeklärte Ursache das Leiden seines Patienten nahe legt, ist im Lichte der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG eine Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 i DVO-HPG I weder geeignet noch verhältnismäßig (VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

    Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger aufgrund seiner Ausbildung und seines beruflichen Werdegangs diesen Anforderungen genügt (s. dazu allgemein: VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

    Diese Grenzziehung ist indes aufgrund der überragenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG geboten (VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

    Zur Vermeidung von Irritationen über sein berufliches Tätigkeitsfeld ist der Kläger daher nicht verpflichtet, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu der bisher geführten Bezeichnung nach § 1 MPHG hinzuzufügen oder aber letztere gänzlich zu verschweigen (s. OVG Koblenz, Urteil vom 21. Oktober 2006, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Die "Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" sei eine einzige Ausnahme von diesem Grundsatz und trage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 78, 179) Rechnung.

    Dies löst zwar im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG Bedenken aus, welche sich aber durch verfassungskonforme Auslegung überwinden lassen (s. hierzu insbesondere BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/84 -, BVerfGE 78, 179).

    Eine solche Überprüfung ist im Regelfall notwendig, weil für den Beruf des Heilpraktikers kein gesetzlich fest umrissenes Berufsbild, sondern nur ein Berufsfeld ohne staatlich reglementierte Ausbildung existiert (s. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, a.a.O.).

    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für die Anforderungen von § 2 Abs. 1 i HPG-DV I genügen (Beschluss vom 10. Mai 1988, a.a.O.).

    Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf alle nichtapprobierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht (s. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 6 A 10271/06

    Heilpraktiker; Beschränkung der Erlaubnis auf ein Fachgebiet; Entfallen der

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Sie ist ein Negativattest, wonach die Ausübung der Heilkunde durch den Anwärter die Volksgesundheit nicht gefährdet, und soll Personen mit schwerwiegenden medizinischen Fehlvorstellungen von der Ausübung der Heilkunde ausschließen (OVG Koblenz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, zitiert nach juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 -, zitiert nach juris jeweils mit m.w.N.).

    Zu Recht weist das OVG Koblenz darauf hin, dass etwas anderes nur dann gelten kann, wenn im Einzelfall begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Physiotherapeut die notwendigen oder zumindest durchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für seine Berufsfähigkeiten nicht hat (Urteil vom 21. November 2006, a.a.O.).

    Gefahren für die Volksgesundheit bestehen bei einem geprüften Physiotherapeuten mit Rücksicht auf seine qualifizierte Ausbildung und Prüfung nicht, wenn er lediglich auf seinem Fachgebiet als Heilpraktiker tätig werden will (OVG Koblenz, Urteil vom 21. November 2006, a.a.O.).

    Wer den Anforderungen dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung genügt, ist damit für ein hinreichend abgegrenztes heilkundliches Aufgabenfeld befähigt, für das die Heilpraktikererlaubnis angemessen und geeignet ist, weil ein Physiotherapeut diese Materien selbständig und eigenverantwortlich bearbeiten kann (OVG Koblenz, Urteil vom 21. November 2006, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 7 K 2003/05

    Heilpraktikerprüfung, eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, Heilberuf,

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Das Gericht teilt auch nicht die Auffassung des VG Gelsenkirchen, wonach im Rahmen einer Überprüfung nach § 2 Abs. 1 i HPG-DVO I mindestens geklärt werden muss, ob der Kläger in der Lage sei, vor einer Erstbehandlung festzustellen, ob eine physiotherapeutische Behandlung oder Massage zur Behebung oder Linderung der Beschwerden angezeigt sei, und ob ausgeschlossen werden könne, das die Beschwerden Ursachen hätten, die mit solchen Maßnahmen nicht angemessen behandelt werden könnten oder die sogar kontraindiziert seien (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. August 2007 - 7 K 2003/05 -, zitiert nach juris).

    Der Einwand des VG Gelsenkirchen, dass solche Erlaubnisse für Tätigkeiten mit weiteren Einschränkungen auch bei anderen Therapien nicht abgewehrt werden könnten und daher im Interesse der Patienten und der verwaltungspraktischen Umsetzbarkeit nicht Platz greifen dürften (s. Urteil vom 22. August 2007 - 7 K 2003/05 -, zitiert nach juris), überzeugt das Gericht nicht.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Daraus folgt jedoch bei zweckentsprechender und verfassungskonformer Auslegung kein diesbezügliches Verbot, insbesondere, nachdem das Bundesverwaltungsgericht seine ursprünglich dahingehende Rechtsprechung mit dem Urteil vom 21. Januar 1993 (- 3 C 34.90 -, NJW 1993, 2395 ff. -) geändert hat.
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 1995 - 3 C 24.94 - DVBL 1996, 811) bei Diplom-Psychologen, die eine staatlich anerkannte akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, sich einer Zusatzausbildung unterzogen haben und nur psychotherapeutisch tätig sein wollen, von einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten abgesehen werden.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-294/00

    Gräbner

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Dieses trifft selbst keine Regelungen zur Berufsausübung von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten, so dass die Mitgliedsstaaten der EU einen weiten Gestaltungsspielraum haben, die Berufsausübung des Heilpraktikers zu regeln (s. Urteil des EuGH - 5. Kammer - vom 11. Juli 2002 - C-294/00 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 7 A 3665/07
    Vielmehr ist nach der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des vorkonstitionellen HPG zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuzulassen, wer keinen der rechtsstaatlich unbedenklichen Versagungsgründe aus § 2 Abs. 1 DVO-HPG I gegen sich hat (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1957 - 1 C 194.54 -, BVerwGE 4, 250).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 7 K 631/08

    Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde durch Physiotherapeuten ohne

    Dies geschieht auch zum Zwecke der Heilung von Erkrankungen, wie sich aus der Inbezugnahme der §§ 3 und 8 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie vom 26.05.1994 (BGBl. I, S. 1084), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2008 (BGBl. I, S. 1910) - MPhG - ohne weiteres erkennen lässt (so auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06.OVG -, GesR 2007, 222 = MedR 2007, 496; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.1996 - 8 M 6826/95; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 - 4 K 5891/07 - GewArch 2008, 453; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008 - 7 A 3665/07 - GewArch 2008, 450; Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410; VG Gießen, Urteil vom 27.01.2009 - 10 K 2306/08.GI -).

    Diese Überprüfung ist ihrer Rechtsnatur nach eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und keine berufseröffnende Eignungskontrolle (VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008, a. a. O.; siehe dazu ausführlich Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410 -).

    Ihr Bestehen dokumentiert nämlich, dass der Prüfungskandidat den beruflichen Anforderungen in Theorie und Praxis vollauf gewachsen ist und sich bei seiner Tätigkeit nicht von medizinischen Fehlvorstellungen leiten lässt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006, a. a. O.; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008, a. a. O.).

    Sein Betätigungsfeld ist - anders als beim Heilpraktiker - von vornherein die Schulmedizin; die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt demgegenüber grundsätzlich im gesamten heilkundlichen Bereich zur Diagnostik und therapeutischen Tätigkeit, was wegen der fehlenden geregelten Ausbildung und der Freiheit bei der Diagnostik und Therapie mit - aus Sicht der Schulmedizin - vielfältigen und unüberschaubaren Gefahren für die "Volksgesundheit" i.S.v. § 2 Abs. 1 Buchst. i) 1. DVO-HeilPrG verbunden sein kann (VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O., VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008, a. a. O.).

    Eine Grenzziehung ist daher möglich und auch aufgrund der überragenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG geboten (VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008, a. a. O.; Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 09.07.2008, a. a. O.).

    Zur Vermeidung von Irritationen über ihr berufliches Tätigkeitsfeld sind die Kläger daher nicht verpflichtet, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu der bisher geführten Bezeichnung nach § 1 MPHG hinzuzufügen oder aber letztere gänzlich zu verschweigen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006, a. a. O.; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 09.07.2008, a. a. O.); VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008, a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 08.12.2008 - 7 K 5981/08

    Rechtsprechung - Für die Behandlung ohne ärztliche Verordnung bedarf es keiner

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, juris; ferner VG Ansbach, Urteil vom 9. Juli 2008 - AN 9 K 07.03319 - VG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2008 7 A 3665/07 - und VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - jeweils juris; a.A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. August 2007 - 7 K 2003/05 -, juris.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, juris; ferner VG Ansbach, Urteil vom 9. Juli 2008 - AN 9 K 07.03319 - VG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2008 7 A 3665/07 - und VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - jeweils juris.

  • VG Düsseldorf, 08.12.2008 - 7 K 4083/08

    Physiotherapeut Heilpraktikererlaubnis selbstständige und eigenverantwortliche

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, juris; ferner VG Ansbach, Urteil vom 9. Juli 2008 - AN 9 K 07.03319 - VG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2008 7 A 3665/07 - und VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - jeweils juris; a.A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. August 2007 - 7 K 2003/05 -, juris.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 -, juris; ferner VG Ansbach, Urteil vom 9. Juli 2008 - AN 9 K 07.03319 - VG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2008 7 A 3665/07 - und VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - jeweils juris.

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